1. Nothelferkurs
Als Erstes steht für Sie der Besuch des Nothelferkurses auf dem Programm welcher ab dem 14. Lebensjahr besucht werden kann. Er dauert 10 Stunden und wird auf 2 Tage aufgeteilt.
Der Nothelferausweis ist 6 Jahre gültig.
2. Gesuchsformular
Hier können Sie das Formular herunterladen und drucken. Das Antragsformular muss vollständig und wahrheitsgemäss ausgefüllt werden. Des Weiteren bekommen Sie dieses aber auch im Strassenverkehrsamt oder direkt bei uns in der Fahrschule.
3. Sehtest
Jetzt steht der Besuch beim Optiker oder Augenarzt für einen Sehtest an. Hierzu bedarf es in der Regel keinen Termin.
Vergessen Sie nicht das Gesuchsformular mitzunehmen.
Der Sehtest ist 2 Jahre gültig.
4. Identifikation
Das ausgefüllte Antragsformular und die unten erwähnten Unterlagen müssen persönlich beim Strassenverkehrsamt abgeben werden.
– Gesuchsformular
– Sehtest bei einem anerkannten Optiker oder Augenarzt
– Bestätigung des Nothelferkurses
– ein farbiges Passfoto (35x45mm)
– ID oder Pass / oder gültige Aufenthaltsbewilligung
Das Gesuch für einen Lernfahrausweis wird frühestens einen Monat vor dem gesetzlichen Mindestalter für die gewünschte Kategorie bearbeitet.
5. Vorbereitung auf die Theorieprüfung
Es gibt viele Möglichkeiten sich auf die Prüfung vorzubereiten. Wir empfehlen Ihnen eine Lern CD anzuschaffen oder online via VIP-Code zu lernen. Damit kann gut über den Computer oder auch Handy gelernt werden. Zusätzlich ist ein grosser Vorteil der meisten CD`s das sie bei Fehlern direkt auf das integrierte Lehrbuch verweisen. Hier gibt es eine grosse Auswahl an Anbietern. Gerne berate ich Sie vor der Anschaffung. Beides kann auch über meine Fahrschule käuflich erworben werden.
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6. Theorieprüfung
Nach Eingang des Gesuches erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt eine Zulassungsbestätigung zur Theorieprüfung. Die computerunterstützte Prüfung kann einen Monat vor dem 18. Geburtstag absolviert werden und wird in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch angeboten.
Falls Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A oder A1 besitzt, können Sie direkt den Lernfahrausweis der Kategorie B (Auto) beantragen. Nothelferkurs, Theorieprüfung und VKU müssen nicht wiederholt werden.
7. Lernfahrausweis
Nach bestandener Theorieprüfung bekommen Sie den Lernfahrausweis per Post zugesendet. Dieser ist ab dem 18. Geburtstag gültig. Falls Sie das Mindestalter noch nicht erreicht haben, wird der Lernfahrausweis zum 18. Geburtstag per Post zugesendet.
Der Lernfahrausweis hat ab dem Ausstelldatum eine Gültigkeit von 24 Monaten und kann nicht verlängert werden.
8. Fahrstunden
Nun folgt die praktische Fahrausbildung. Wie viele Lektionen bis zur Prüfungsreife benötigt werden, kommt ganz auf Ihr Talent und vor allem Fleiss an. Jeder Schüler ist anders, daher kann man die Anzahl Fahrstunden nicht verallgemeinern. Eine Vorschrift über eine Anzahl an obligatorischen Fahrlektionen gibt es nicht, trotzdem ist für das Erreichen der Lernziele heutzutage aber eine lückenlose Ausbildung unumgänglich.
Ab jetzt sind aber auch private Lernfahrten mit einer Begleitperson, die den Führerausweis der entsprechenden Kategorie seit mindestens 3 Jahre und unbefristet besitzt, sowie das Mindestalter von 23 Jahre erreicht hat möglich.
9. Verkehrskundeunterricht (VKU)
Der obligatorische, 8 stündige Verkehrskundeunterricht (VKU), besuchen Sie während Ihrer Fahrausbildung.
Ich empfehle Ihnen den Verkehrskundekurs möglichst am Anfang Ihrer Ausbildung zu absolvieren, da die Inhalte stark auf die Praxis ausgerichtet sind und dies den Lernerfolg in den Fahrstunden dementsprechend begünstigt.
Die Kursteilnahme setzt einen gültigen Lernfahrausweis voraus. Dies bedeutet, dass vorgängig die Theorieprüfung bestanden wurde.
Unsere Kurse belaufen sich über 4 Abende von Montag bis Donnerstag jeweils von 19:00 bis 21:00 Uhr.
10. Praktische Führerprüfung
Zum Abschluss der ersten Ausbildungsphase gehört natürlich das Bestehen der Führerprüfung, die durch die Experten des Strassenverkehrsamtes durchgeführt wird. Die Prüfungsfahrt dauert ca. 45min. und wird im Normalfall mit dem Fahrschulfahrzeug absolviert. Die Prüfung umfasst das Fahren im Verkehr, das Manövrieren unter Beachtung des übrigen Verkehrs sowie das Fahren auf Autobahnen und Autostrassen.
Grundsätzlich stehen Ihnen 3 Prüfungsmöglichkeiten zur Verfügung. Eine 4. Prüfung ist erst nach einem positiven „Verkehrspsychologischen Gutachten“ möglich.
11. Zwei – Phasenausbildung
Nach bestandener Führerprüfung wird der erworbene Führerausweis erstmals auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt 3 Jahre.
Der Führerausweis wird nach 3 Jahren unbefristet erteilt, wenn die obligatorischen Weiterbildungskurse absolviert worden sind.
Der erste obligatorische Weiterbildungskurs sollte innerhalb von 6 Monaten nach bestandener Führerprüfung absolviert werden.
Er umfasst verschiedene Theorielektionen sowie heikle praktische Fahrmanöver auf einer vom übrigen Verkehr getrennten Verkehrsfläche.
Der zweite obligatorische Weiterbildungskurs muss nach dem ersten Weiterbildungskurs, spätestens mit Auslaufen der drei Jahre nach bestandener Führerprüfung absolviert werden. Er beinhaltet neben kurzen Theorielektionen, praktisches Fahren auf einer vorgegebenen Strecke und eine anschliessende Diskussion zwischen dem Fahrzeuglenker und den Mitfahrenden. Zusätzlich wird die umweltschonende und energiesparende Benützung des Fahrzeuges thematisiert.
Entzug des Führerausweises auf Probe:
Wird der Ausweis auf Probe wegen einer Widerhandlung entzogen, so wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Der Führerausweis verfällt mit der zweiten Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises führt. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens ein Jahr nach Begehung der Widerhandlung und nur auf Grund eines verkehrspsychologischen Gutachtens erteilt werden, das die Eignung bejaht. Diese Frist wird um 1 Jahr verlängert, wenn die betroffene Person während dieser Zeit ein Motorrad oder einen Motorwagen geführt hat.
Es liegt in Ihrer Verantwortung die Kurse fristgerecht zu besuchen.
12. Führerausweis beantragen
Die beiden Bestätigungen über die Weiterbildungskurse sind frühestens 1 Monat vor Ablauf der Probezeit beim Strassenverkehrsamt einzureichen um den Führerausweis beantragen. Das Ablaufdatum entnehmen Sie Ihrem Führerausweis.
Erst danach wird Ihnen nach Ablauf der Probezeit der unbefristete Führerausweis ausgestellt.
Es liegt in Ihrer Verantwortung den Führerausweis fristgerecht zu beantragen. Bei Nichteinhaltung der Frist erlischt Ihr Führerausweis.